AGBs / Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen problemloesung.eu

Gunhild Sommerburg

Ostlerstraße 1a

85221 Dachau


§ 1 Anwendbarkeit der AGB und Verträge
a) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Psychologischer Beraterin/Coachin und Klient/-in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB - soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/-in das generelle Angebot der Beraterin, die psychologische Beratung oder das Coaching bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Beraterin zum Zwecke der psychologischen Beratung oder Coaching, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung, Coaching und der angegebenen Verfahren wendet.
c) Die psychologische Beraterin/Coachin ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. 

In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Beraterin/Coachin für die bis zur Ablehnung der psychologischen Beratung oder Coaching entstandenen Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Beratungsvertrages
a) Gegenstand des Beratungsvertrages ist ein von dem/der Klient/-in geäußertes Anliegen oder der/die Klient/-in und Beraterin definieren gemeinsam das Beratungsanliegen bzw. das Coaching. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und auf Wunsch auch andere Arbeitsmethoden.
Die Beratung oder das Coaching dient der Überwindung psychosozialer Probleme, sowie der Persönlichkeitsentwicklung, der Zielbildung und Ressourcenaktivierung von Veränderungsprozessen oder zu der Begleitung privater, schulischer, beruflicher Konflikte, Probleme und Umstellungen. Es wird bei der Beratung und Coaching keine Psychologische Psychotherapie, sondern ausschließlich eine Leistung außerhalb der Heilkunde erbracht (vgl. Psych. Th. G. §1 Abs.3 Satz 3).
b) Die psychologische Beraterin/Coachin erbringt die Dienste gegenüber dem/der Klient/-in in der Form, dass sie die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Coaching, Entspannung und Prävention anwendet.
c) Die psychologische Beraterin/Coachin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Klient/-in entsprechen, sofern der/die Klient/-in hierüber keine Entscheidung trifft.

d) Ein subjektiv erwarteter Erfolg der/des Klient/-in kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der/die Klient/-in die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will,
ist dieses der psychologischen Beraterin/Coachin gegenüber zu erklären.
e) Die psychologische Beraterin/Coachin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keinerlei Medikamente verordnen.
f) Die Begleitung kann in Form einer persönlichen Beratung per Telefon- / Videosprechstunde (Zoom) stattfinden.
g) Die psychologische Beratung oder das Coaching ersetzt keine Untersuchung/Behandlung durch einen Arzt/Ärztin, Therapeuten/Therapeutin oder Heilpraktiker/-in. Der/Die Klient/-in ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert selbstverantwortlich in medizinische Behandlung zu begeben.
h) Es besteht die Möglichkeit, dass zu Beginn der Behandlung eine Erstverschlechterung eintritt, da der Körper und die Seele auf unterschiedliche Weise reagieren können.
§ 3 Mitwirkung des Klienten/der Klientin
a) Zu einer aktiven Mitwirkung sind Klienten nicht gesetzlich verpflichtet. Eine Beratung oder Coaching ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klient/-in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung oder Coaching wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.
b) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung oder Coaching im Sinne des Klienten bestimmend sein.
c) Die psychologische Beraterin/Coachin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/-in die Beratungsinhalte verneinen.
§ 4 Gesundheitszustand und Verantwortung des Klienten
a) Der/Die Klient/-in versichert, dass er/sie an keiner Erkrankung oder Störung leidet, die seine/ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen und eines Coachings oder einer
psychologischen/psychosozialen Beratung aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit entgegenstehen.
b) Sollte aktuell eine Psychotherapie durchgeführt werden oder aufgrund des
Gesundheitszustandes angeraten sein, versichert der/die Klient/-in, dass er/sie dies der psychologischen Beraterin/Coachin unverzüglich mitteilt und dass der/die Therapeut/in über die psychologische/psychosoziale Beratung (Ziele, Art, Themen etc.) dauerhaft informiert ist und dieser psychologischen Beratung oder Coaching auch zugestimmt hat.

c) Die psychologische Beratung oder das Coaching ersetzt keine ärztliche Diagnose und Therapie. Der/Die Klient/-in ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen und sich bei Störungen mit Krankheitswert in die Behandlung eines Arztes/Heilpraktikers zu begeben.
§ 5 Beratungsdauer und Kündigung
a) Die Beratungs-/Behandlungsdauer richtet sich nach den Bedürfnissen des/der Klient/-in. Es erfolgt keine Festlegung eines bestimmten Stundenkontingentes, das in Anspruch genommen werden muss. Um bestimmte Ziele anzustreben sollten Beratungen ggf. in einem Umfang von mehreren Begleitungen stattfinden.
b) Der Beratungs-/Behandlungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung am Ende eines Beratungsgespräches mündlich oder mit einer Frist von drei Arbeitstagen formlos schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.
§ 6 Honorierung der psychologischen Beraterin/Coachin
a) Die psychologische Beraterin/Coachin hat für die eigenen Dienste einen
Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der Beraterin/ Coachin und dem/der Klient/-in vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste in der aktuellen Homepage aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht.
b) Die Honorare sind nach jeder Beratungssitzung/Coaching von dem/der Klient/-in nach Rechnungserhalt per Überweisung innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Andere Rechnungsarten sind nur nach schriftlicher Sondervereinbarung möglich.
c) Der/Die Klient/-in ist hiermit darüber informiert, dass die psychologische Beraterin/Coachin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem/der Klient/-in selbst zu bezahlen.
d) Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Begleitungs-/Coachingterminen schuldet der/die Klient/-in der Beraterin/Coachin ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % der Gesamtgebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar.
e) Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich (per E-Mail) absagt oder
ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen
verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt.
Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Beraterin/Coachin.
f) Termine, die von Seiten der psychologischen Beraterin/Coachin abgesagt werden
müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der/Die Klient/-in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die psychologische Beraterin oder Coachin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.
g) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln der psychologischen Beraterin/Coachin nicht gestattet.

§ 7 Vertraulichkeit der psychologischen Beratung oder des Coachings
a) Die psychologische Beraterin/Coachin behandelt die Daten der/des Klient/-in  absolut vertraulich.
b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die psychologische Beraterin/Coachin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise durch Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung - auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
c) Absatz a). ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung,
Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen die Beraterin/Coachin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
d) Die psychologische Beraterin/Coachin führt handschriftliche oder digitale Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem/Der Klient/-in wird bei Bedarf eine Einsicht in diese ermöglicht. Absatz b) und c). bleibt davon unberührt. 

e) Im Falle der Ankündigung suizidaler Handlungen und fehlender Fähigkeit / Bereitschaft zur Aufnahme des Kontaktes mit einem Facharzt oder einer Klinik wird die psychologische Beraterin/Coachin unverzüglich die zuständigen Behörden einschalten, um eine Gefährdung des/der Klient/-in möglichst abzuwenden.
§ 8 Rechnungsstellung
Rechnungen, die 7 Tage nach Rechnungszugang nicht bezahlt wurden, werden einmalig gemahnt und danach einem Inkassounternehmen übergeben.
§ 9 Dokumentation und Datenschutz

a) Die psychologische Beraterin/Coachin dokumentiert und archiviert die personenbezogenen Daten des/der Klient/-in soweit es zur Rechnungsstellung und
Buchführung erforderlich ist.

b) Die psychologische Beraterin/Coachin verpflichtet sich, alle Dokumente nur ihr
zugänglich aufzubewahren. Der/Die Klient/-in erklärt sich mit der Erhebung und Archivierung der entsprechenden Daten einverstanden.
c) Bei Fernsitzungen bedarf es für Aufzeichnungen im Rahmen der Sitzung, in jedem Fall der vorherigen Zustimmung beider Seiten. Gleiches gilt dann auch für die spätere Verwendung der Aufzeichnung. Sollte es keine vorherige Vereinbarung geben, sind Aufzeichnungen für beide Seiten nicht erlaubt.
§ 10 Haftung und Selbstverantwortlichkeit
a) Die psychologische Beraterin/Coachin haftet gegenüber dem/der Klient/-in nur in Höhe des gezahlten Beratungshonorars für alle Schäden, die tatsächlich und nachweisbar aus der gemeinsamen Arbeit entstehen. Der/Die Klient/-in wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung eine ärztliche Therapie nicht ersetzen kann. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird die psychologische Beraterin/Coachin dies dem/der Klient/-in unverzüglich mitteilen. Die psychologische Beraterin/Coachin darf weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
b) Der/Die Klient/-in erkennt an, dass er/sie während des gesamten Begleitungs-/Coachingverlaufs, sowohl während des einzelnen Beratungs-/Coachinggespräches als auch während der Zeit zwischen den einzelnen Beratungs-/Coachinggesprächen in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine/ihre körperliche und geistige Gesundheit ist. Er/Sie erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Beratungs-/Coachinggespräche von ihm/ihr unternommen werden, nur in seinem/ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen. 

§ 11 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungs-/Coachingvertrag, die trotz beiderseitigen Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der Gerichtsstand die Praxisanschrift.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungs-/Coachingvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungs-
/Coachingvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
§ 13 Schlussbestimmungen
a) Die Beratung und das Coaching, auch Fernberatung/-coaching enthebt den/die Klient/-in nicht, die volle Verantwortung für seine Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichtet sich der/die Klient/-in, sich zeitnah zu melden.
b) Für die Verträge, bzw. dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
Abweichende Vereinbarungen zu den Verträgen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.